FAQ
Die häufigsten Fragen
Die extary-Schnittstelle kommuniziert mit allen gängigen Ticketing-Systemen. Ihre Verbindung zu extary stellen Sie einfach über einen Browser mit Ihrem Tablet, Smartphone oder Desktop her. extary ist selbsterklärend und auch ohne IT- und Marketingkenntnisse unkompliziert nutzbar.
Der Anschluss erfolgt in Sekundenschnelle und ist kostenfrei. Anschließend sortiert extary die vorhandenen Daten und bespricht das Ergebnis mit Ihnen. Darauf aufbauend werden die passenden Empfehlungen ausgewählt und zeitlich passend angezeigt. Ab dann ist extary für Sie betriebsbereit (Geld-zurück-Garantie für die ersten drei Monate). Eine umfassende Beratung ist im Preis inkludiert und kann jederzeit in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Beratungsprojekte können hinzugebucht werden.
extary ist selbsterklärend und auch ohne Fachkenntnisse unkompliziert nutzbar.
Kleinere Updates zur Behebung von Unregelmäßigkeiten werden regelmäßig automatisch aufgespielt. Einmal jährlich wartet extary mit einer Produktneuheit innerhalb des Systems auf.
Der Einsatz von extary ist sinnvoll bei mindestens 20.000 Besuchern pro Jahr. Je mehr Besucher, desto höher wird der Mehrwert. Nach oben gibt es keine Begrenzungen der Besucherzahl. Ein System wie extary erleben Sie am besten im Alltag. Wir laden Sie ein, extary 3 Monate kostenlos zu testen und selbst zu sehen, wie die App Sie dabei unterstützt, die Erlössituation Ihres Hauses zu verbessern. Starten Sie jetzt die Testphase!
Faire Sportfinanzierung fängt bei bezahlbaren Preisen an. extary zeichnet sich durch flexible Anpassbarkeit an die Situation Ihres Hauses aus. Die monatliche Abrechnung erfolgt transparent nachvollziehbar auf Basis Ihres realen Ticketvolumens. Vier Preisgruppen bilden die häufigsten Nutzungsszenarien ab. In den monatlichen Tarifen ist die Nutzung der cloudbasierten Technologie ebenso enthalten wie Schulungen und der Kontakt mit Support und Beratung. Der Anschluss, die Ersteinrichtung und die Einführung erfolgen kostenlos. Es gibt keine versteckten Zusatzkosten.
Ja, bereits bei der Entwicklung von extary wurde auf die Einhaltung der Regelungen der DSGVO geachtet und das mit der Entwicklung beauftragte Unternehmen wurde vertraglich hierzu verpflichtet. Dies umfasst insbesondere auch die Einhaltung der Grundsätze von Privacy by Design und Privacy by Default sowie die Bereitstellung von Funktionen, die es Ihnen erleichtern oder ermöglichen, die entsprechenden Betroffenenrechte umzusetzen.
Als Nutzer von extary sind Sie für Kontakte und Daten, die Sie mit extary verwalten, selbst verantwortlich. Dementsprechend müssen Sie selbst dafür Sorge tragen, dass die Kontakte datenschutzkonform genutzt werden. Rein vorsorglich wollen wir unsere Kunden auf bestimmte rechtliche Anforderungen hinweisen. Die nachfolgenden generellen Handlungsempfehlungen erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar, insbesondere können sich Punkte je nach Sportverein und/oder Art des Geschäftsmodells unterscheiden. Wir empfehlen in Zweifelsfällen eine Beratung durch einen Datenschutzexperten. Folgende generelle Anforderungen gilt es zu beachten.
- Informationspflichten
Sie als Verantwortlicher müssen transparente Datenschutzhinweise vorhalten, um Ihre Besucher möglichst bei Datenerhebung bereits über die Verarbeitung der Daten zu informieren.
- Keine sensiblen und nicht erforderlichen Informationen verarbeiten
Es sollten keine Daten erhoben und mit extary verarbeitet werden, die für die Beziehung mit Ihren Besuchern nicht erforderlich sind. Insbesondere sollten keine Pflichtfelder für die Eingabe personenbezogener Daten, die für die Vertragserfüllung tatsächlich nicht benötigt werden, in das Online-Formular beim Ticketkauf integriert werden. Nicht erfasst werden sollten zudem solche Informationen, die mit der Sportveranstaltung selbst nichts oder allenfalls am Rande zu tun haben (wie etwa die in der Pause konsumierten Speisen und Getränke oder andere private Informationen der Besucher).
- Anforderungen an Direktwerbung berücksichtigen
Datenverarbeitungen mit extary, die über die reine Aufbereitung der Daten für interne Zwecke hinausgehen, insb. also die werbliche Direktkommunikation, unterliegen besonderen Anforderungen. Hierfür gilt das deutsche Gesetz über den unlauteren Wettbewerb. Vereinfacht ausgedrückt ist Werbung unter elektronischer Kommunikation mit dem Empfänger – wie z. B. per E-Mail – danach im Grundsatz ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung als stets unzumutbare Belästigung anzusehen. Entsprechendes gilt für persönliche Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern. Briefwerbung dagegen ist in aller Regel unproblematisch und erlaubt, es sei denn, der Empfänger hat seinen Widerspruch hierzu erklärt.
Auch ohne Einwilligung zulässig kann bei Beachtung der hierzu geltenden Voraussetzungen Werbung mittels elektronischer Kommunikation für „eigene ähnliche Produkte“ sein. Sie sollten jeweils für den Einzelfall sorgfältig entscheiden, ob diese Alternative in Betracht kommt und die weiteren Voraussetzungen hierfür vorliegen oder eine Einwilligung („Opt-in“) der Kunden für den Versand der Werbung erforderlich ist.
- Internes Verfahrensverzeichnis anlegen
Gemäß Art. 30 Abs. hat jeder Verantwortliche ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die seiner Zuständigkeit unterliegen, zu führen. Hierin sollten alle unternehmensinternen Prozesse mit Datenschutzrelevanz dokumentiert werden. Die Verarbeitungstätigkeiten mit extary sollten in das Verfahrensverzeichnis aufgenommen werden.
Die FAQ im Datenschutz sind mit der hierfür spezialisierten Kanzlei Vogel & Partner aus Karlsruhe (https://www.vogel-partner.eu/) entstanden. Weitere Informationen stellen wir Ihnen gerne in Form einer ausführlicheren rechtlichen Stellungnahme zur Verfügung.